Erholen Sie sich von Verletzungen oder Operationen und stärken Sie Ihren Körper mit Rehasport im Physiopark MG.
Unsere erfahrene Kursleiterin Vanessa Vischer begleitet Sie individuell und professionell auf dem Weg zu Ihrer Gesundheit.
Und das Beste daran: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Reha-Maßnahme.
Die ärztliche Leitung übernimmt Dr. Atip Besiri, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.
Fordern Sie Ihren Körper heraus und verbessern Sie Ihre Fitness – Melden Sie sich jetzt in unserer Praxis an!
Beginn: Ab März 2023*
Standort:
Waldnieler Str. 225
Für bestimmte Kurszeiten sind nur noch wenige Plätze vorhanden.
Zeit | Montag | Dienstag | Donnerstag | Freitag |
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10:00 - 10:45 | - | in Planung* | - | in Planung* |
11:00 - 11:45 | - | Rehasport | - | in Planung* |
12:00 - 12:45 | - | - | - | in Planung* |
15:00 - 15:45 | - | - | - | - |
16:00 - 16:45 | Rehasport | - | Rehasport | - |
17:00 - 17:45 | Rehasport | - | Rehasport | - |
18:00 - 18:45 | Rehasport | - | Rehasport | - |
Bitte beachten Sie, dass eine gültige Rehasport-Verordnung benötigt wird.
Falls Sie hierzu Fragen haben, so helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Definition zum Begriff: Rehasport ist die umgangssprachliche Abkürzung des Begriffs Rehabilitationssport. Dabei handelt es sich um ein ärztlich verordnetes Gruppentraining, welches von einem lizenzierten Übungsleiter geleitet wird. Durch die speziellen sowie vielseitigen Anwendungen von sportlichen (Gymnastik-)Übungen, spricht man auch gerne von einem Therapiekonzept. Für ein offiziell anerkanntes bzw. zertifiziertes Gruppentraining, sind die Vorgaben der gesetzlichen Rahmenvereinbarungsowie des §64 SGB IX bindend.
Gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationssport Leistungen haben ausschließlich Patienten, die sich in einer ärztlichen Behandlung befinden. Infolgedessen kann nur ein Arzt Rehasport verordnen (Antragsformular 56), sofern eine Teilnahme am Rehasport nicht freiwillig erfolgt.
Durch ein Rezept, erhalten Rehasportler Anspruch auf Kostenübernahme der Gesetzlichen Kostenträger für die Sozialleistung (in Höhe der Vergütungssätze). Viele erhalten ein Rehasport Rezept, wenn sie bereits an einer körperlichen Behinderung leiden oder davon bedroht sind.
Klassische Rehasportler haben Beschwerden am Bewegungs- und Stützapparat.
Eine Rehasport-Verordnung, die zunächst von Ihrem Arzt ausgestellt wurde, verliert Ihre Gültigkeit nicht.
Wurde die Rehasport Verordnung allerdings von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt, so ist diese nur 3 Monate bis Beginn gültig.
Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt, läuft der Genehmigungszeitraum. Dieser beläuft sich für 50 Einheiten i.d.R. auf 18 Monate (Deutsche Rentenversicherung: 6 Monate).
Sobald alle 50 Einheiten absolviert oder alternativ 18 Monate (bzw. 6 Monate bei der DRV) vorüber sind, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit.
Sobald Sie eine genehmigte Verordnung Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung haben, werden die Kosten für die Teilnahme am Rehasport zu 100% von der Krankenkasse übernommen. Für Sie fallen keinerlei Kosten an.
Rehasport hilft dabei, die Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit zu verbessern.
Rehasport kann dazu beitragen, Schmerzen zu lindern und die Funktionalität des Körpers zu verbessern.
Rehasport kann dazu beitragen, das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose und anderen gesundheitlichen Problemen zu verringern.
Rehasport kann dazu beitragen, Stress abzubauen und die Stimmung zu verbessern.
Wir sind für Sie da. Auch während den Kursen ist unser Empfang besetzt.
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
es ist soweit!
Wir bieten ab März Rehakurse am Standort Waldhausen an. Die genauen Zeiten entnehmen Sie dem Kursplan.
Die Anmeldung finden Sie hier. Ihren Ersttermin können Sie auch gerne telefonisch vereinbaren.
Für bestimmte Kurszeiten sind nur noch wenige Plätze vorhanden.
Bei anderen Anliegen sind wir natürlich weiterhin wie gewohnt telefonisch, per Email und vor Ort für Sie da.
Es gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht*
viele Grüße
Ihr Team des Physioparks MG
Stand: 02/23
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
gemäß 528b des Infektionsschutzgesetzes besteht vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 eine FFP2- Maskenpflicht für Patienten und Patientinnen als auch Besucher und Besucherinnen in Praxen der Physiotherapie.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Therapeuten. Bitte erscheinen Sie daher zu jedem Termin mit einer FFP2-Maske.
Wir bitten Sie um Verständnis und Einhaltung dieser Regelungen und bedanken uns im Voraus.
Bei Terminanfragen oder weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit vor Ort, telefonisch, sowie per E-Mail zur Verfügung. Bleiben Sie gesund!
Ihr Team des Physioparks MG
Stand: 29/11/22