Krankengymnastik & Sportphysiotherapie

Der Klassiker der Physiotherapie und spezialisierte Begleitung für Sportler. Im Physiopark MG behandeln wir Privatpatienten, Beihilfeberechtigte, Selbstzahler und gesetzlich Versicherte nach modernsten medizinischen Standards.

Was ist Krankengymnastik (KG)?

Krankengymnastik ist das am häufigsten verordnete Heilmittel zur Linderung von Schmerzen und Wiederherstellung der Beweglichkeit.

Wann wird es verordnet?

Meist bei akuten oder chronischen Schmerzen am Bewegungsapparat, bei Bewegungseinschränkungen, oder zur gezielten Rehabilitation nach Verletzungen und Operationen.

Wer darf es verordnen?

Ein Rezept für Krankengymnastik kann prinzipiell jeder behandelnde Arzt ausstellen! Dazu zählen Hausärzte, Orthopäden, Neurologen, Chirurgen oder auch Zahnärzte.

Für Privatpatienten, Beihilfe & Selbstzahler

Ihre Gesundheit, Ihre Regeln: Genießen Sie eine Therapie ohne starre Kassen-Limitierungen.

Individuelle Dauer & Kein Budget-Limit

Als Privatpatient entscheiden Sie über den Umfang Ihrer Therapie. Da Privatrezepte nicht an ärztliche Budgets gebunden sind, entfällt die "Regressgefahr" für Ihren Arzt. Wir können die Einheiten flexibel verlängern – für intensivere Behandlungen ohne Zeitdruck.

GKV-Rezept ausgelaufen? Kein Problem!

Wenn Ihr Arzt kein weiteres Kassenrezept mehr ausstellt, Sie aber weiterhin Beschwerden haben, lassen wir Sie nicht allein. Sie können Ihre Therapie bei uns jederzeit als Selbstzahler nahtlos fortsetzen, bis Sie beschwerdefrei sind.

Für gesetzlich Versicherte (GKV)

Alle wichtigen Fakten und Fristen rund um Ihre ärztliche Heilmittelverordnung.

Dauer & Verordnungsmenge

Der GKV-Standard für Krankengymnastik (KG) und Manuelle Therapie (MT) liegt bei 20 Minuten pro Einheit. Eine Erstverordnung umfasst meist 6 Einheiten (Orientierungsvolumen liegt je nach Diagnose bei bis zu 18 Einheiten).

Achtung bei Krankenhaus-Rezepten!

Verordnungen aus dem Krankenhaus (Entlassmanagement) sind extrem fristgebunden! Das Rezept ist nur 12 Tage nach Ausstellung gültig und die Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen beginnen.

Sportphysiotherapie (Return to Sport)

Unsere Spezialisierung für Sportler aller Leistungsstufen – vom ambitionierten Freizeitsportler bis zum Profi.

Prävention

Wir analysieren sportartspezifische Bewegungsabläufe und behandeln gezielt muskuläre Dysbalancen, um Überlastungsschäden vorzubeugen, bevor sie Schmerzen verursachen.

Akutversorgung & Reha

Sofortmaßnahmen bei akuten Verletzungen (Bänderrisse, Muskelzerrungen) und intensive Begleitung während der Reha für eine schnelle, sichere Rückkehr zum Sport.

Leistungsoptimierung

Neben der Heilung liegt unser Fokus auf der Steigerung. Durch spezifische Trainingsmethoden verbessern wir gezielt Ihre Kraft, Beweglichkeit und Koordination.

Häufige Fragen (FAQ) zur Abrechnung & Rezepten

Je nach Versichertenstatus gibt es unterschiedliche Regeln. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten transparent zusammengefasst.

Privatpatienten, Beihilfe & Selbstzahler

Grundsätzlich rechnen wir nach unserer eigenen Honorarvereinbarung ab. Auf Wunsch bieten wir aber auch eine Abrechnung exakt nach Beihilfesätzen ohne private Zuzahlung an. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt eine Doppelbehandlung oder ein zusätzliches Heilmittel verordnet. So lässt sich die Behandlung therapeutisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzen.

Die Behandlungsdauer für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler beträgt bei uns immer mindestens 30 Minuten. Je nach Bedarf und Wunsch kann die Zeit auch flexibel verlängert werden – nach oben gibt es kein Limit.

Zu Beginn der Therapie schließen wir gemeinsam eine transparente Honorarvereinbarung ab. Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bequem bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.

In der Regel werden die Kosten vollständig übernommen, da wir nach marktüblichen Preisen abrechnen. Bitte beachten Sie, dass die genaue Erstattungshöhe von Ihrem individuell gewählten Versicherungstarif abhängt.

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen zur Erstattung haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir unterstützen Sie dabei.

Gesetzlich Versicherte (GKV)

Ja. Gesetzlich Versicherte müssen pro Kassenrezept eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 € pro Verordnung plus 10 % des Rezeptwertes. Ausgenommen sind Patienten mit einem Befreiungsausweis. Infos zur Befreiung finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Der Regelfall legt fest, wie viele Therapieeinheiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums für Kassenpatienten ausgestellt werden dürfen. Ist diese Höchstmenge (meist ca. 18 Einheiten) erreicht, ist eine erneute Verordnung oft erst nach einer Therapiepause von 12 Wochen oder mit besonderer ärztlicher Begründung (langfristiger Heilmittelbedarf) möglich.

Ärzte haben bei gesetzlich Versicherten ein festes, begrenztes Budget für die Verordnung von Heilmitteln. Überschreitet ein Arzt dieses Budget, droht ihm ein "Regress" (er muss die Mehrkosten teilweise selbst an die Kasse zurückzahlen). Sprechen Sie offen mit Ihrem Arzt über Ihre Schmerzen, oder führen Sie Ihre Therapie bei uns nahtlos als Selbstzahler fort.

Bereit für den nächsten Schritt?

Bringen Sie Ihren Körper zurück in Balance. Sichern Sie sich jetzt einen Termin im Physiopark MG.