Beschlossen, aber nicht erledigt: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz verabschiedet. Der Einsatz des VPT hat einige Einschnitte verhindert, die Grundrichtung bleibt für die Physiotherapie jedoch schmerzhaft.
Im Bundestag stimmten 319 Abgeordnete für das Gesetz, 286 dagegen. Der VPT hat das Verfahren von Anfang an begleitet und gemeinsam mit dem SHV einige der ursprünglich geplanten Einschnitte abgewendet: Das vollständige Preismoratorium ist vom Tisch, die Bedarfsdiagnostik-Pauschale bleibt erhalten, und die zusätzlichen Abschläge wurden auf drei Jahre begrenzt.
Das ändert sich konkret:
- Vergütung: Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die Grundlohnsummenbindung, zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt für 2027 bis 2029. Die Erhöhungen bleiben damit deutlich hinter den realen Kostensteigerungen in den Praxen zurück.
- Blankoverordnung: Die Verwaltungspauschale für die Blankoverordnung darf künftig nicht mehr abgerechnet werden, der Aufwand in den Praxen bleibt aber bestehen.
- Zuzahlung: Die Rezeptgebühr für Patientinnen und Patienten steigt von 10 auf 15 Euro je Verordnung, zusätzlich zur bestehenden 10-Prozent-Regelung.
Was das für unsere Patienten bedeutet: Sobald die Änderung gilt, steigt die Zuzahlung je Rezept von 10 auf 15 Euro. Wir informieren Sie rechtzeitig transparent dazu, damit es bei Ihrem nächsten Rezept keine Überraschung gibt.
Der VPT dokumentiert weiter, wie sich das Sparpaket auf Wartezeiten und Versorgung auswirkt, und bringt die Ergebnisse in die politischen Beratungen ein. Mit der Unterschriftenaktion kann jede und jeder diese Arbeit unterstützen.
